mit Abstand folgen Lotterien, Sportwetten, Casinospiele,
Geldspielautomaten und illegales Glücksspiel. Der
höchste Anteil pathologischer Spieler unter den jewei-
ligen Glücksspielern zeigt sich für Internetkartenspiele
(z. B. Poker: 7 %) und das kleine Spiel im Casino (6,7 %),
die geringste Gefährdung besteht durch Lotto (0,1 %).
Insgesamt liegt der Anteil pathologischer Glückspieler
in der Bevölkerung bei knapp 0,2 % (103.000 Personen,
95 %-Konfidenzintervall: 56.000–168.000).
Durch verkürzte Gewinnabfolgen, schnelle Spielwieder-
holung und große Gewinnhöhen besteht bei bestimm-
ten Glücksspielarten ein erhöhtes Suchtpotential. Die
deutliche Ausweitung des Glücksspiel- und Wettange-
bots führte in den letzten Jahren zu einer Zunahme von
Suchtverhalten im Glücksspiel.
6.2 Der neue Staatsvertrag zum Glücksspielwesen
Das Bundesverfassungsgericht forderte in seinem Urteil
vom 28. März 2006 zur Aufrechthaltung des staatlichen
Wettmonopols die Länder auf, den Bereich der Sport-
wetten neu zu regeln und konsequent am Ziel der
Bekämpfung von Suchtgefahren auszurichten. Von den
Ministerpräsidenten der Länder wurde dies im neuen
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen vom 13. Dezember
2006 umgesetzt, der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten
ist. Die Zweckbindung der Gewinne aus dem staatlichen
Glücksspiel wurden im Staatsvertrag um verbindliche
Maßnahmen zur Suchtprävention ergänzt. Die Landes-
lotteriegesellschaften haben im Staatsvertrag über die
Ausführungsgesetze die Aufgabe, Sozialkonzepte zu
erarbeiten, die ein bundesweit zur Verfügung stehen-
des, aktives Angebot zur Suchtprävention im Rahmen
eines bundesweiten Gesamtkonzepts gewährleisten.
Drei Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrages wird
dieser durch die Glücksspielaufsichtsbehörden der Län-
der unter Mitwirkung des Fachbeirats evaluiert.
6.3 Beitrag der Länder zur Glücksspielsucht-
prävention und -beratung
Zur Umsetzung des Ziels der Prävention der Glücksspiel-
sucht sind die Bundesländer über Ausführungsgesetze
zum Staatsvertrag verp?ichtet, Sozialkonzepte auszu-
arbeiten. Die Länder haben dazu in Abstimmung mit
den Landeslotteriegesellschaften wirksame Konzepte
zur Suchtprävention und deren Umsetzung erarbeitet,
um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts
gerecht zu werden. Schon 2007 ist es mit dem Ausbau
der Angebote auf Bundes- und Länderebene zu einer
entscheidenden Verbesserung der Informations- und
Beratungsangebote zur Prävention des Glücksspiels in
Zusammenarbeit mit den Suchtberatungsstellen der
Länder, den Suchtverbänden und Forschungseinrich-
tungen gekommen.
Die Landeslotteriegesellschaften arbeiten mit For-
schungseinrichtungen zusammen, wie zum Beispiel das
Land Brandenburg mit der Berliner Charité. Nordrhein-
Westfalen hat bereits im Jahr 2001 in Zusammenarbeit
mit der Landesfachstelle Glücksspielsucht ein struktu-