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C | Suchtstoffe und Suchtformen | Heroin und andere Drogen
schen Rehabilitation Drogenabhängiger – ein Brücken-
schlag“ mit 130 Teilnehmenden aus Deutschland,
Österreich und der Schweiz durch (Drogenberater, JVA-
Bedienstete, niedergelassene Ärzte und Mitarbeiter aus
Therapieeinrichtungen für Drogenabhängige). Dabei
wurde deutlich, dass die Systeme Substitutionsbehand-
lung und Medizinische Rehabilitation noch zu wenig
miteinander verzahnt sind und Substitution häufig als
Ausschlussgrund für weiterführende therapeutische
Behandlungen gesehen wird.
Die Therapieeinrichtung „Hohehorst“ geht seit 12 Jah-
ren einen Mittelweg und hat sich dafür entschieden,
dass Drogenabhängige sich außerhalb der Einrichtung
z. B. bei niedergelassenen Ärzten bis auf einen Rest
abdosieren und in der Einrichtung dann diesen Rest
„ausschleichen“. Damit konnte man in Hohehorst schwer
erreichbare Personen wie so genannte „Klinikversager“,
Eltern mit Kindern und vor allem Schwangere in die
medizinische Rehabilitation aufnehmen.
5.4.4 Modellprojekt zur heroingestützten Behand-
lung Opiatabhängiger
Das Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung
Opiatabhängiger wurde von einer gemeinsamen Ini-
tiative des BMG, der Länder Hamburg, Hessen, Nieder-
sachsen und Nordrhein-Westfalen sowie der Städte
Bonn, Frankfurt, Hannover, Karlsruhe, Köln und Mün-
chen getragen und durch die Bundesärztekammer bera-
tend begleitet. Mit der wissenschaftlichen Planung und
Durchführung der Studie war das Zentrum für Interdiszi-
plinäre Suchtforschung der Universität Hamburg beauf-
tragt. Zielgruppe waren Schwerstabhängige, die nicht
von suchttherapeutischen Angeboten erreicht wurden
bzw. deren Methadonbehandlung keinen zufrieden-
stellenden Verlauf nahm. Es sollte ein signifikant ver-
besserter Gesundheitszustand und ein Rückgang des
illegalen Heroinkonsums und der Begleitkriminalität
erreicht werden.
Über die Bewertung der Ergebnisse des Modells und
den Fortgang der Diamorphinbehandlung in Deutsch-
land ist noch nicht abschließend entschieden. Eine
Z ulassung von Diamorphin als Arzneimittel würde
zudem voraussetzen, dass zuvor durch eine Änderung
des Betäubungsmittelgesetzes die rechtlichen Voraus-
setzungen hierfür geschaffen werden.
Am 19. September 2007 fand eine öffentliche Anhörung
des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundes-
tages zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Betäubungsmittelgesetzes und anderen Vorschriften
statt.
Auch die Länder Hamburg, Hessen, Niedersachsen und
Saarland haben inzwischen einen Antrag für einen
Gesetzentwurf über die diamorphingestützte Substitu-
tionsbehandlung beim Bundesrat eingebracht (Bundes-
ratsdrucksache 434/07). Der Bundesrat hat am 21. Sep-
tember 2007 mit deutlicher Mehrheit entschieden, die
entsprechende Initiative über die Bundesregierung
in den Deutschen Bundestag einzubringen. Die Bun-
desregierung hat hierzu am 21. November 2007 eine
Stellungnahme beschlossen, in der davon ausgegan-
gen wird, dass bei der parlamentarischen Beratung des
Gesetzentwurfs verschiedene Fragen vertieft behandelt
werden:
Wie muss eine Diamorphinabgabe ausgestattet sein,
dass sie mit dem Grundsatz der Ausstiegsorientie-
rung vereinbar ist?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein,
damit bei Schwerstabhängigkeit eine Diamorphin-
abgabe als ultima ratio gegenüber der herkömm-
lichen Substitutionstherapie in Betracht kommt?
Wie muss eine begleitende psychosoziale Betreuung
ausgestaltet sein und von welcher Dauer sollte diese
Betreuung sein?
Welche finanziellen Auswirkungen sind bei den Kosten-
trägern einer Diamorphinbehandlung zu erwarten?
Sind die in dem Entwur f getroffenen Regelungen
zur Strafbewehrung ausreichend, auch um das Ziel
zu erreichen, eine Verabreichung von Diamorphin
außerhalb hierfür vorgesehener Einrichtungen zu
verhindern?
Wann diese Gesetzesinitiative im Bundestag beraten
wird, ist derzeit offen.