an Substitutionspatienten, bezogen auf jeweils 100.000
Einwohner, weisen Stadtstaaten wie Hamburg und Bre-
men auf, wobei hier auch Umlandeffekte eine Rolle
spielen dürften. In den neuen Ländern ist im Gegensatz
zu den meisten alten Bundesländern von einer relativ
geringen Zahl an Substitutionspatienten auszugehen.
Die Validität (Realitätsnähe) der statistischen Aus-
wertungen des Substitutionsregisters ergibt sich aus
den Vorgaben der BtMVV und steht in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Vollständigkeit und Qualität
der Meldungen der Ärzte.
GEMELDETE SUBSTITUTIONSPATIENTEN PRO 100.000 EINWOHNER (STICHTAG 01.10.2007)
0
50
100
150
200
250
300
262
2
13
16
17
25
49
62
73
83
89
104
114
117
127
251
Hamburg
Sachsen
Saarland
Hessen
Berlin
Nordrhein-Westfalen
Bremen
Bayern
Schleswig-Holstein
Rheinland-Pfalz
Niedersachsen
Baden-Württemberg
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg
Anzahl Patienten pro 100.000 Einwohner
5.4.3 Substitution in der medizinischen Reha-
bilitation
In der Anlage 4 der „Vereinbarung Abhängigkeitser-
krankungen“ vom Mai 2001 ist die Möglichkeit geregelt,
auch substituierte Drogenabhängige medizinisch unter
definierten Rahmenbedingungen zu rehabilitieren.
Für eine Bewilligung muss vor Beginn der Maßnahme
erkenntlich sein, dass die Substitution im Laufe der
Rehabilitation beendet werden kann.
Obwohl beispielsweise die Fachklinik Release in Asche-
berg seit 1996 insgesamt fast 700 Patientinnen und
Patienten aufgenommen hat, die bei Rehabilitations-
beginn noch substituiert wurden und deren Behand-
lungser folg dem der nicht-substituier ten Patienten
gleicht, gelten die Möglichkeiten einer Verknüpfung
abstinenzgestützter stationärer medizinischer Rehabili-
tation mit der Substitutionsbehandlung bundesweit als
wenig genutzt.
Das Therapiezentrum „Hohehorst“ und das ARCHIDO
(Uni Bremen) führten deshalb am 7. März 2007 eine
Fachtagung zum Thema „Substitution in der medizini-