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geführt; es sind somit ausschließlich Einzelgespräche
mit dem Therapeuten vorgesehen. Das Programm ist
gleichermaßen für Jugendliche, junge Erwachsene und
Erwachsene geeignet.
Das Behandlungsprogramm wurde in den USA bereits
erprobt und hat sich als sehr erfolgreich erwiesen.
Durch ein Projekt an der Technischen Universität Dres-
den im Rahmen der Suchtforschungsverbünde, das vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung geför-
dert wurde, wurde diese Behandlung erstmals auch in
Deutschland durchgeführt. Nun soll das Therapiepro-
gramm zunächst in zehn deutsche Suchthilfezentren
transferiert und unter realen Behandlungs- und Rah-
menbedingungen von bestehenden ambulanten Sucht-
hilfeeinrichtungen überprüft werden.
www.candis-projekt.de
4.4 Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis
Das damalige Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung hat im Oktober 2002 beim „Max-
Planck-Institut für ausländisches und internationales
Strafrecht“ (MPI) in Freiburg eine rechtsvergleichende
Studie zum Thema „Drogenkonsum und Strafverfol-
gungspraxis“ in Auftrag gegeben, die 2006 veröffent-
licht wurde.
Durch die Studie wurde die gegenwärtige Rechtspraxis
der Staatsanwaltschaften bei der Anwendung des § 31 a
des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) – die Möglich-
keit des Absehens von der Strafverfolgung – im Kontext
anderer Einstellungsvorschriften evaluiert. Die Einstel-
lungspraxis der Staatsanwaltschaften und die Frage
nach einer im Wesentlichen gleichmäßigen Rechtsan-
wendung bei eigenkonsumbezogenen Drogenverfah-
ren standen im Zentrum des Forschungsprojekts. Die
Fragestellung war, ob § 31 a BtMG in den Bundeslän-
dern zu einer im Wesentlichen gleichmäßigen Rechts-
anwendung führt oder ob aufgrund einer ungleichen
Rechtsanwendung Maßnahmen zur Sicherstellung der
Bundeseinheitlichkeit erforderlich sind. Das MPI stellt
als Ergebnis eine unterschiedliche Anwendung des
§ 31 a BtMG fest.
Die MPI-Studie hat in den Bundesländern einen intensi-
ven Diskussionsprozess in Gang gesetzt und die Bemü-
hungen um eine gleichmäßige Rechtsanwendung
verstärkt. Mehrere Länder haben inzwischen ihre Richt-
linien zur Anwendung des § 31 a BtMG geändert. 2008
soll festgestellt werden, ob und inwieweit es länderüber-
greifend zu einer Vereinheitlichung der Einstellungs-
praxis gekommen ist oder ob weiterer Handlungsbedarf
besteht.
4.5 Forschung:
Projekt „Can Stop“
Im Rahmen des Projekts „Can Stop“ soll ein Gruppen-
training zur Psychoedukation und Rückfallprävention
für junge Menschen mit problematischem Cannabis-
konsum entwickelt werden. „Can Stop“ soll in unter-
schiedlichen Settings angewandt und evaluiert werden,
wie z. B. der ambulanten Jugendhilfe als einer sozialen
Schlüsselinstitution für junge Cannabiskonsumenten,
der stationären und ambulanten medizinischen Versor-
gung sowie im Jugendstrafvollzug. Eine zeitlich frühe
Behandlung soll mit einer schnellen, effizienten und
?ächendeckenden Verbreitung des Gruppentrainings
im Jugend- und Suchthilfekontext kombiniert werden.
Das Projekt startet in 2008. Es wird gemeinsam von den
Universitäten Hamburg und Rostock durchgeführt.