deutschen Steuerzeichen sichergestellt, so dass für den
Verbraucher auch hier der Anschein erweckt wird, es
handele sich hier um eine verkehrsfähige, ordnungsge-
mäß versteuerte Originalware.
1.4.3 Ausgaben der Tabakindustrie für Werbung,
Promotion und Sponsorship
Nach Artikel 13 der Tabakrahmenkonvention (Frame-
work Convention on Tobacco Control, FCTC) sind die
Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Offenlegung der
Werbeausgaben der Tabakindustrie zu gewährleisten.
In Deutschland wurde im Jahr 2005 zwischen dem
inzwischen aufgelösten Verband der Cigarettenindus-
trie und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
eine Vereinbarung geschlossen, nach der die Aufwen-
dungen in der Tabakwerbung nach Werbeträgern
gegliedert und notariell beglaubigt jährlich offengelegt
werden.
Mit dem Inkrafttreten des Tabakwerbeverbotes mit
grenzüberschreitender Wirkung in Deutschland nach
der Tabakwerberichtlinie der Europäischen Union
(2003/33/EG) zum 29.12.2006 werden sich ab 2007 die
Werbeausgaben der Tabakindustrie im Vergleich zu den
Vorjahren reduzieren.