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C | Suchtstoffe und Suchtformen | Tabak
1.3.3 Ärztliche Qualifikation „Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer und der BZgA
Ärztinnen und Ärzte haben eine zentrale Bedeutung bei
der Ansprache und Aufklärung des Patienten sowie zur
Einleitung von Maßnahmen zur Tabakentwöhnung. Der
ärztliche Rat ist insbesondere bei Vorliegen einer durch
das Rauchen verursachten Erkrankung oft der entschei-
dende Anstoß, mit dem Rauchen aufzuhören. Ob dieser
Versuch erfolgreich verläuft, hängt auch davon ab, wie
die ärztliche Ansprache und begleitende Beratung in
der Praxis durchgeführt wird.
Aus diesem Grund hat die Bundesärztekammer zusam-
men mit der BZgA ein 20-stündiges ärztliches Fortbil-
dungs-Curriculum („Leitfaden zur Kurzintervention
bei Raucherinnen und Rauchern“) erstellt, über das
sich interessierte Ärzte für die Beratung und Behand-
lung der Tabakabhängigkeit qualifizieren können. Das
Curriculum ist als so genannte „blended-learning“-Maß-
nahme angelegt, in der Online-Lerneinheiten mit Prä-
senzphasen verknüpft sind. Ein Pilotkurs wird von der
Ärztekammer Nordrhein im Frühjahr 2008 durchgeführt.
Ergänzend hat die Bundesärztekammer zusammen mit
der BZgA und dem Deutschen Krebsforschungszentrum
(DKFZ) Materialien für die Raucherentwöhnung in der
Arztpraxis erstellt („Dem Tabakkonsum Einhalt gebie-
ten – Ärzte in Prävention und Therapie der Tabakabhän-
gigkeit“). Diese ergänzen das bestehende Stufenpro-
gramm der Bundesärztekammer „Frei von Tabak“ mit
vertiefenden Aspekten des Arzt-Patienten-Gesprächs
und der Umsetzung im Praxisalltag. Der neue Leitfaden
eignet sich als Begleitmaterial zur ärztlichen Qualifika-
tion „Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer und
steht seit 2007 allen interessier ten Ärzten zur Verfü-
gung.
1.3.4 Beispiel-Projekte der Gesetzlichen Kranken-
versicherung zur Tabakentwöhnung
Initiativen zur Tabakentwöhnung der AOK
Die AOK fördert Tabakentwöhnungsangebote für Versicherte,
die aufhören wollen. Sie unterstützt die Suchtprävention und
die Umsetzung des Nichtraucherschutzes in Betrieben und
nicht-betrieblichen Lebensbereichen auf der Grundlage der
§§ 20 und 20 a SGB V.
Das Internet angebot zur För derung des Nichtrauchens
(
www.ich-werde-nichtraucher.de
) des AOK-Bundesverbandes
beinhaltet drei Bausteine:
Informati onsseiten mit Fakten, Methoden, Tipps, FAQ,
Gewinnrechner etc. für alle Internetuser;
Internet – Nichtraucher training ‚Ich werde Nichtraucher‘
für AOK-Versicherte;
Ratgeberforum ‚Rauchen und Nichtrauchen‘, in welchem
AOK-Exper ten Fragen beantworten und Betroffene sich
gegenseitig beim Rauchstopp unterstützen.
Leitfaden „Raucherzimmer Ade!“ der BARMER
Vor dem Hintergrund, dass Rauchverbote in Schulen allein
nicht ausreichen, haben die BARMER, die Bertelsmann Stif-
tung und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) die
Broschüre „Raucherzimmer Ade!“ im Rahmen des Koopera-
tionsprojektes „Anschub.de“ (Allianz für nachhaltige Schul -
gesundheit und Bildung in Deut schland) zur schulischen
Gesundheitsförderung erstellt.
„Rauchfrei ist besser“ gilt auch für Lehrkräfte. Gerade Lehre-
rinnen und Lehrer haben in der Schule eine wichtige Vorbild-
funktion. Nicht rauchende Lehrkräfte können sich glaub-
würdiger für die Umsetzung der „Rauchfreien Schule“ in die
Praxis einsetzen.
Basierend auf der Schluss-Punkt-Methode enthält der Leit-
faden ein Tabakentwöhnungsprogramm in fünf aufeinander
aufbauenden Schritten. Er gibt u. a. Anregungen, wie ein
Rauchstopp konkret geplant werden kann und welche Maß-
nahmen den Rauchverzicht unterstützen können. Gezielte
Tipps, die zur Bewältigung der besonderen beru?ichen Belas-
tungen von Lehrkräften beitragen, ergänzen das Angebot.
Der Leitfaden soll dazu beitragen, dass nicht nur die Lehr-
kräfte, sondern die Schule insgesamt sich auf den Weg zur
rauchfreien Schule macht.