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C | Suchtstoffe und Suchtformen | Tabak
der nicht rauchenden Beschäftigten – auch Patienten
und Besucher müssen umfassend vor den Gesundheits-
gefahren des Tabakrauchs geschützt werden. Darü-
ber hinaus ist es wünschenswert, dass Krankenhäuser
zukünftig das Nichtrauchen bei Beschäftigten wie Pati-
entinnen und Patienten noch intensiver durch spezielle
Angebote zum Rauchstopp fördern.
Mit dem Manual „Rauchfrei im Krankenhaus“ hat die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Ende 2004 eine Arbeitshilfe bereitgestellt, die möglichst
viele Krankenhäuser dabei unterstützen soll, den Weg
in die „Rauchfreiheit“ zu gehen. Das praxisbewährte
Manual ist modular aufgebaut und gibt Planungs- sowie
Durchführungsvorschläge, so dass individuell angemes-
sene Maßnahmen geplant und umgesetzt werden kön-
nen.
Das Ergebnis eines Qualitätssicherungsverfahrens
zeigte, dass der Stand der Rauchfreiheit sich sowohl in
der Interventions- als auch in der Kontrollgruppe positiv
verändert. Alle Modellkrankenhäuser waren an spezifi-
schen Medien zur Kommunikation und Bewerbung des
rauchfreien Krankenhauses interessiert.
Insgesamt bestätigen die Evaluationsergebnisse, dass
das BZgA-Manual „Rauchfrei im Krankenhaus“ eine
wichtige Arbeitsgrundlage für alle Krankenhäuser dar-
stellt, die planvoll und kon?iktfrei zur Rauchfreiheit
kommen wollen.
Mit Inkrafttreten der Ländergesetze zum Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit im
Verlauf der Jahre 2007/08 wurden alle deutschen Kran-
kenhäuser gesetzlich zur Rauchfreiheit verp?ichtet.
Eine im Rahmen des Projektes ebenfalls entwickelte
Schulung zur strategischen Umsetzung des rauchfreien
Krankenhauses wurde auf der Konferenz „Das rauchfreie
Krankenhaus – planen, umsetzen, leben“ im Februar
2008 erstmals angeboten. Die entwickelten Schulungs-
module stehen seitdem auch anderen Multiplikatoren
zur Verfügung und fördern damit den Wissenstransfer
auf breiter Ebene.
1.3.2 Modellprojekt
„Netzwerk Rauchfreier Krankenhäuser“
Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt in
einem dreijährigen Modellprojekt seit 2005 unter der
Schirmherrschaft der Drogenbeauftragten der Bundes-
regierung den Aufbau eines Netzes Rauchfreier Kran-
kenhäuser und Gesundheitseinrichtungen in Deutsch-
land.
Die Zielsetzung des Deutschen Netzes Rauchfreier
Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen (DNRfK)
basiert auf dem Kodex und den Standards des European
Network for Smoke-free Healthcare Services (ENSH). Trä-
ger von Gesundheitseinrichtungen sind danach nicht
nur verp?ichtet, für einen rauchfreien Arbeitsplatz zu
sorgen. Aufgabe von Gesundheitseinrichtungen ist es
auch, Raucherinnen und Raucher bei der Tabakentwöh-
nung aktiv zu unterstützen. Dies gilt für Patientinnen
und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner wie auch
für das Personal und die Fachkräfte.
Durch die Nichtraucherschutzgesetze wird Rauchfrei-
heit in den Krankenhäusern als Selbstverständlichkeit
wahrgenommen. Tatsächlich erfüllen die Regelungen in
den Nichtraucherschutzgesetzen die standardisierten
Anforderungen des ENSH in nur 7 von 46 Kriterien. Die
weiteren Kriterien etablieren in Gesundheitseinrichtun-
gen umfassende Raucherberatung und Tabakentwöh-
nung. Dies ist ein zum Teil völlig neues Aufgabengebiet
in Akutkrankenhäusern und erfordert den Aufbau von
Strukturen, Verfahren und Kompetenzen.
Es besteht mittlerweile ein stabiles und stetig wachsen-
des Netz Rauchfreier Krankenhäuser und Gesundheits-
einrichtungen in 13 Bundesländern mit regelmäßig
stattfindenden regionalen Arbeitstreffen und Schulun-
gen. Von den aktuell 143 Krankenhäusern und Reha-
Kliniken sind 70 mit Bronze-Zertifikat ausgezeichnet
und 16 mit dem Silber-Zertifikat (Stand Februar 2008).
Das DNRfK organisiert weiterhin einen Multiplikatoren-
kreis, der sich mit der Entwicklung von therapeutischen
Konzepten zur Umsetzung von Rauchfreiheit und Tabak-
entwöhnung in psychiatrischen Einrichtungen befasst.
www.rauchfreie-gesundheitseinrichtungen.de