nahme im Durchschnitt 14,6 Zigaretten pro Tag, 30 %
dieser Probanden rauchen 20 Zigaretten oder mehr
pro Tag. Die längerfristigen Erfolge des Programms
www.rauch-frei.info/progr amm
werden zurzeit im
Rahmen einer Kontrollstudie evaluiert.
Die Beratungs-Hotline der BZgA
zum Nichtrauchen – 01805-31 31 31
Die Telefonberatung zur Rauchentwöhnung ergänzt
die schriftlichen Informationsmaterialien und internet-
basierten Selbsthilfeangebote. Insgesamt 64 Wochen-
stunden stehen die Telefonberaterinnen und -berater
unter der Telefonnummer 01805-31 31 31 zum bun-
desweit einheitlichen Tarif von 14 Cent pro Minute zur
Verfügung. Die Telefonberatung zur Rauchentwöhnung
bietet von Montag bis Donnerstag von 10 –22 Uhr und
von Freitag bis Sonntag von 10–18 Uhr eine Vielzahl von
Serviceleistungen an. Dazu gehört die Zusendung von
Informationsmaterialien und rauchfrei-Starterpaketen,
die Weitergabe von Adressen von Beratungsstellen oder
qualifizierten Anbietern von Gruppenprogrammen und
das Angebot für eine individuelle Ausstiegsberatung.
In den letzten Jahren hat die Nachfrage nach telefoni-
scher Beratung stark zugenommen. Von knapp 4.000
Anrufen im Jahr 2005 stieg die Zahl im Jahr 2006 auf
über 11.000. In 2007 konnten knapp 9.000 Gespräche
gezählt werden.
47 % der Anrufenden haben nach eigenen Angaben die
Telefonberatung zur Rauchentwöhnung aufgrund der
Telefonnummer auf der Zigarettenpackung kontaktiert,
weitere 20 % gaben an, den Anstoß zum Anruf aus einer
Broschüre der BZgA erhalten zu haben.
Telefonische Raucherberatung ist in besonderem Maße
dazu geeignet, einer großen Anzahl von Rauchern mit
einem relativ geringen Aufwand für den Anrufer wirk-
same persönliche Unterstützung zur Veränderung des
Rauchverhaltens bereitzustellen. Insbesondere langjäh-
rige und tabakabhängige Raucherinnen und Raucher,
die meist schon mehrere ernsthafte Ausstiegsversuche
unternommen haben, können von einer telefonischen
Beratung profitieren. Mehr als 70 % der rauchenden
Anruferinnen und Anrufer hatten bereits vorher min-
destens einen Versuch unternommen, das Rauchen ein-
zustellen.
Im Oktober 2007 wurde als zusätzliches Serviceangebot
die proaktive Beratung eingerichtet. Dabei können aus-
stiegswillige Anrufer und „frischgebackene“ Ex-Raucher
mit Rückfallgefährdung nach dem Erstanruf bis zu fünf
von der Telefonberatung ausgehende Anrufe innerhalb
eines Monats zur Unterstützung des Rauchstopps erhal-
ten. Zur proaktiven Telefonberatung liegen eindeutige
wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise vor.
„Rauchfrei im Krankenhaus“ –
Ein Unterstützungskonzept der BZgA
Bereits seit Oktober 2002 müssen laut § 5 der Arbeits-
stättenverordnung alle Arbeitgeber wirksame Maßnah-
men des betrieblichen Nichtraucherschutzes umset-
zen.
Den Krankenhäusern kommt bei der Umsetzung dieser
gesetzlichen Regelung eine besondere Rolle zu, denn
in Krankenhäusern geht es nicht allein um den Schutz