(Baden-Wür ttemberg, Brandenburg, Bremen, Meck-
lenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rhein-
land-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland) durch-
geführt.
Von der rauchfreien Schule profitieren in besonderem
Maße die Gelegenheitsraucher. In dieser Schülergruppe,
die aufgrund ihres meist geringen Alters eine Hauptziel-
gruppe der schulischen Maßnahmen ist, kann die Rau-
cherquote durch konsequente Rauchverbote oft schon
nach kurzer Zeit spürbar verringert werden.
Das Vorhaben „rauchfreie Schule“ unterstützt die
Bemühungen zum Nichtraucherschutz im öffentlichen
Bereich. Insbesondere die Nichtraucherschutzgesetze
und die damit verbundene Einschränkung des Rauchens
in Gaststätten, Diskotheken usw. tragen mit dazu bei,
dass das Rauchen auch von Schülern und von Lehrern
immer weniger als „normales“ Verhalten wahrgenom-
men wird. Während die Schule sich vor einigen Jahren
oftmals noch als „Experimentierfeld“ zum Rauchver-
bot gesehen hat, kann sie sich heute auf einen breiten
gesellschaftlichen Konsens stützen. Der Prozess zur
Umsetzung der Rauchfreiheit in Schulen wird durch
diese Entwicklung wesentlich erleichtert.
1.2.6 Die rauchfreie Schule – vom Verbot
zum gelebten Nichtraucherschutz
Fachtagung vom 22.–23. Januar 2008
in Hannover
Im Januar 2008 führte die Drogenbeauftragte der Bun-
desregierung gemeinsam mit der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung in Hannover die Tagung
„Die rauchfreie Schule – vom Verbot zum gelebten
Nichtraucherschutz“ mit großer Resonanz durch.
Bei dieser Tagung sollte ausgelotet werden, inwiefern
auch nach der Einführung von Nichtraucherschutzge-
setzen noch Unterstützungsbedarf in den Ländern bei
den Schulen besteht. Seit mehr als fünf Jahren unter-
stützt der Bund die Länder, durch verschiedene Maß-
nahmen die rauchfreie Schule umzusetzen. In den
Ländern wurden ebenfalls Suchtpräventionsprojekte
entwickelt, um die Schulen auf ihrem Weg zur Rauch-
freiheit zu begleiten.