nahmen, Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen,
Werbeverbote für Tabakprodukte, die Regulierung der
Inhaltsstoffe von Zigaretten oder breite Informations-
und Aufklärungskampagnen zu den Gefahren des Rau-
chens.
Die europäische Tabakpolitik hat durch den Konsulta-
tionsprozess zum Grünbuch für ein rauchfreies Europa
und den Fortschreibungsprozess der Tabakprodukt-
Richtlinie aus dem Jahr 2001 weitere wichtige Impulse
zum Nichtraucherschutz gesetzt.
Bei den nationalen Gesetzesvorhaben und in der
Prävention kommt der europäischen aber auch der
internationalen Dimension eine zentrale Bedeutung
zu. Deshalb beteiligt sich Deutschland auch auf inter-
nationaler wie europäischer Ebene aktiv an der Weiter-
entwicklung der Tabakpolitik.
(mehr zur EU-Tabakpolitik unter B 1.2 und zur WHO-
Tabakrahmenkonvention unter B 2.5.1)
1.2 Prävention
1.2.1 Nichtraucherschutzgesetze
Mit den Nichtraucherschutzgesetzen auf Bundes- und
auf Länderebene konnte im Jahr 2007 in Deutschland
ein entscheidender Schritt zu mehr Nichtraucherschutz
in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens
erreicht werden.
Nichtraucherschutzgesetz auf Bundesebene
Am 1. September 2007 ist das Bundesgesetz zum
Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft
getreten. Der Bund hat darin den Nichtraucherschutz
für die Bereiche geregelt, für die er nach dem Grund-
gesetz zuständig ist.
Zu den öffentlichen Einrichtungen, die von dem grund-
sätzlichen Rauchverbot betroffen sind, gehören Behör-
den, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche
Einrichtungen des Bundes sowie bundesunmittelbare
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Auch Bun-
destag, Bundesrat, Bundespräsidialamt und Bundes-
verfassungsgericht sind vom Nichtraucherschutzgesetz
erfasst. Sofern eine ausreichende Z ahl von Räumen
vorhanden ist, können nach dem Gesetz abgetrennte
Räume für Raucherinnen und Raucher vorgesehen
werden.
Das grundsätzliche Rauchverbot im Personenverkehr
betrifft außerdem alle öffentlichen Verkehrsmittel wie
Busse, Bahnen, aber auch Taxen.
Nichtraucherschutzgesetze in den Ländern
Der Nichtraucherschutz in den öffentlichen Einrich-
tungen der Länder und in der Gastronomie liegt in
der Zuständigkeit der Bundesländer. Diese haben sich
durch Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im
Suchtstoffe und Suchtformen