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1 Tabak
Der Tabakkonsum ist das größte vermeidbare Gesund-
heitsrisiko. 33,9 % der Erwachsenen in Deutschland
rauchen. Das entspricht etwa 16 Millionen Menschen.
Im Alter von 12–17 Jahren greifen 18 % der Jugend-
lichen zur Zigarette. Etwa 140.000 Menschen sterben
jedes Jahr vorzeitig an den direkten Folgen des Rau-
chens, etwa 3.300 Menschen an den Folgen des Passiv-
rauchens. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Rau-
chens für die Gesellschaft werden auf 18,8 Milliarden
Euro pro Jahr geschätzt.
1.1 Internationale und europäische Tabakpolitik
Die internationale und europäische Tabakpolitik hat
zunehmenden Ein?uss auf die nationalen Maßnahmen
zur Reduzierung des Tabakkonsums in den Mitglieds-
staaten der Europäischen Union. Viele der in den letz-
ten Jahren in Deutschland umgesetzten Initiativen und
gesetzlichen Maßnahmen in der Tabakpolitik gehen auf
Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
oder auf Richtlinien der Europäischen Union zurück.
Mit der Ratifizierung der WHO-Tabakrahmenkonven-
tion (FCTC – Framework Convention on Tobacco Control)
im Jahr 2005, des ersten weltweiten Gesundheitsab-
kommens, ist Deutschland vertragliche Verp?ichtungen
zur Reduzierung des Tabakkonsums eingegangen, die
in die nationale Gesetzgebung umzusetzen sind. Die
Konvention sieht die weltweite Verringerung des Tabak-
konsums durch nationale Maßnahmen vor, wie die Ver-
ringerung der Nachfrage über steuerpolitische Maß-
nahmen, Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen,
Werbeverbote für Tabakprodukte, die Regulierung der
Inhaltsstoffe von Zigaretten oder breite Informations-
und Aufklärungskampagnen zu den Gefahren des Rau-
chens.
Die europäische Tabakpolitik hat durch den Konsulta-
tionsprozess zum Grünbuch für ein rauchfreies Europa
und den Fortschreibungsprozess der Tabakprodukt-
Richtlinie aus dem Jahr 2001 weitere wichtige Impulse
zum Nichtraucherschutz gesetzt.
Bei den nationalen Gesetzesvorhaben und in der
Prävention kommt der europäischen aber auch der
internationalen Dimension eine zentrale Bedeutung
zu. Deshalb beteiligt sich Deutschland auch auf inter-
nationaler wie europäischer Ebene aktiv an der Weiter-
entwicklung der Tabakpolitik.
(mehr zur EU-Tabakpolitik unter B 1.2 und zur WHO-
Tabakrahmenkonvention unter B 2.5.1)
1.2 Prävention
1.2.1 Nichtraucherschutzgesetze
Mit den Nichtraucherschutzgesetzen auf Bundes- und
auf Länderebene konnte im Jahr 2007 in Deutschland
ein entscheidender Schritt zu mehr Nichtraucherschutz
in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens
erreicht werden.
Nichtraucherschutzgesetz auf Bundesebene
Am 1. September 2007 ist das Bundesgesetz zum
Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft
getreten. Der Bund hat darin den Nichtraucherschutz
für die Bereiche geregelt, für die er nach dem Grund-
gesetz zuständig ist.
Zu den öffentlichen Einrichtungen, die von dem grund-
sätzlichen Rauchverbot betroffen sind, gehören Behör-
den, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche
Einrichtungen des Bundes sowie bundesunmittelbare
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Auch Bun-
destag, Bundesrat, Bundespräsidialamt und Bundes-
verfassungsgericht sind vom Nichtraucherschutzgesetz
erfasst. Sofern eine ausreichende Z ahl von Räumen
vorhanden ist, können nach dem Gesetz abgetrennte
Räume für Raucherinnen und Raucher vorgesehen
werden.
Das grundsätzliche Rauchverbot im Personenverkehr
betrifft außerdem alle öffentlichen Verkehrsmittel wie
Busse, Bahnen, aber auch Taxen.
Nichtraucherschutzgesetze in den Ländern
Der Nichtraucherschutz in den öffentlichen Einrich-
tungen der Länder und in der Gastronomie liegt in
der Zuständigkeit der Bundesländer. Diese haben sich
durch Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im
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