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B | Europäische und internationale Zusammenarbeit | Internationale Zusammenarbeit
die Verringerung des Drogenkonsums sowie die
Behandlung und Resozialisierung von Drogenabhän-
gigen;
die alternative Entwicklung.
Sie wird den politischen Rahmen für bereits laufende
und in der Zukunft durchzuführende Projekte setzen.
Peru ist zweitgrößtes Anbauland für Koka-P?anzen und
stellt derzeit ein Drittel der Weltkokaproduktion. Die
peruanischen Behörden haben ihre Bemühungen, dem
Anbau von Koka und dem illegalen Handel mit Koka/
Kokain und synthetischen Drogen entgegenzuwirken,
in den letzten Jahren intensiviert, zuletzt durch die
Nationale Strategie zur Bekämpfung des Drogenhan-
dels für 2007 bis 2011. Die Bundesrepublik unterstützt
Peru seit vielen Jahren in seinen Anstrengungen, u. a.
im Bereich der Polizeizusammenarbeit (z. B. durch die
Ausbildung peruanischer Polizeibeamter zu Spürhund-
führern) sowie der Entwicklungszusammenarbeit (z. B.
durch ein erfolgreiches Projekt der alternativen Ent-
wicklung in der Provinz Tocache-Uchiza).
2.5 Weltgesundheitsorganisation (WHO)
2.5.1 Umsetzung der WHO-Tabakrahmenkonvention
Im Mai 2003 ist die Tabakrahmenkonvention (Frame-
work Convention on Tobacco Control, FCTC) von allen
193 Mitgliedern der We ltgesundheitsorganisat ion
(WHO) verabschiedet worden. Es ist das erste weltweite
Gesundheitsabkommen mit dem Ziel der Eindämmung
des Tabakkonsums. Deutschland hat die Konvention am
29. November 2004 unterzeichnet. Sie ist am 16. März
2005 in Deutschland in Kraft getreten. Die Konvention
sieht die weltweite Verringerung des Tabakkonsums
durch nationale Maßnahmen vor, wie die Verringerung
der Nachfrage über steuerpolitische Instrumente, Rege-
lungen zum Schutz vor Passivrauchen, Werbeverbote
für Tabakprodukte, die Regulierung der Inhaltsstoffe
von Zigaretten oder breite Informations- und Auf-
klärungskampagnen zu den Gefahren des Rauchens.
Die Umsetzung des Übereinkommens wird durch die
„Conference of the Parties (CoP)“ überwacht, die sich
aus den Staaten zusammensetzt, die das Übereinkom-
men ratifiziert haben. Das erste Treffen der Vertragspar-
teien fand im Februar 2006 in Genf statt. Dort wurde
beschlossen, je ein Protokoll zur Tabakwerbung und zur
Bekämpfung des Tabakschmuggels sowie je eine Leit-
linie zur Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Zigaret-
ten und zum Schutz vor Passivrauchen zu verhandeln.
Die zweite Sitzung der Vertragsparteien fand vom
30. Juni bis 6. Juli 2007 in Bangkok statt. Hier wurden
Leitlinien zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefah-
ren durch Passivrauchen beschlossen sowie vereinbart,
in den nächsten Jahren prioritär ein Protokoll zu Tabak-
schmuggel und eine Leitlinie zu grenzüberschreitender
Tabakwerbung zu verhandeln. Darüber hinaus soll mit
deutscher Beteiligung bis zur dritten Vertragsparteien-
konferenz im November 2008 in Südafrika ein Zwi-
schenbericht für die Erarbeitung von Leitlinien zur Auf-
klärung, Information und Bewusstseinsbildung in der
Öffentlichkeit vorgelegt werden. Deutschland hat sich
neben Schweden, der Türkei und Palau bereit erklärt,
die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Zwischenberich-
tes hierzu zu leiten.
2.5.2 Umsetzung der WHO-Alkoholstrategie
Der Exekutivrat der Weltgesundheitsorganisation hat
am 23. Januar 2008 eine Empfehlung für eine Strate-
gie zur Reduzierung des schädlichen Alkoholgebrauchs
verabschiedet. Dabei konnte die WHO auf verschiedene
ältere Resolutionen und den zweiten WHO-Experten-
bericht über Alkoholprobleme aufbauen. Die Resolu-
tion befasst sich mit den gesundheitlichen Problemen
durch übermäßigen Alkoholkonsum und unterstreicht
die Verbindung zu alkoholbedingten Verletzungen
und Gewaltdelikten. Sie fordert die Entwicklung einer
„Globalen Strategie zur Reduzierung des schädlichen
Alkoholkonsums“, die durch konkrete Maßnahmen in
den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden soll. In die
Strategie sollen weltweit verfügbare praktische Erfah-
rungen und wissenschaftliche Untersuchungen über
effiziente alkoholpräventive Maßnahmen ein?ießen
und auch Nichtregierungsorganisationen mit einbe-
zogen werden.
www.who.org