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B | Europäische und internationale Zusammenarbeit | Internationale Zusammenarbeit
Die Entwicklungen beim Schlafmohnanbau laufen in
den Provinzen je nach Lage unterschiedlich, ein Nord-
Süd- und ein West-Ost-Gefälle sind zu beobachten.
Positiv zu vermerken ist die Verdopplung der schlaf-
mohnfreien Provinzen von sechs auf 13, drei davon im
deutschen Verantwortungsbereich. Positiv ist aus deut-
scher Sicht auch der Rückgang des Schlafmohnanbaus
in Badakhshan um 72 % gegenüber 2006. Labore und
Drogenschmuggel sind aber auch in diesen Regionen
vorhanden.
Obwohl die ISAF-Schutztruppe (als Teil davon auch
deutsche Soldaten) sowie die deutschen Polizisten in
Afghanistan kein Mandat zur aktiven Drogenbekämp-
fung besitzen, unterstützt Deutschland die Drogen-
bekämpfungsmaßnahmen der afghanischen Regierung
und unserer internationalen Partner und engagiert sich
im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammen-
arbeit (EZ).
Darüber hinaus sind Maßnahmen gegen aus Afghanis-
tan stammendes Opium und Heroin auf den Schmug-
gelrouten (Balkanroute und Seidenstraße) sowie die
regionale Zusammenarbeit insbesondere der Nach-
barn Afghanistans von großer Bedeutung. Diesen Zie-
len dient die aus einer Initiative der damaligen fran-
zösischen G8-Präsidentschaft (Konferenz in Paris am
21. und 22. Mai 2003) mit Unterstützung von UNODC
entwickelte Paris-Pakt-Initiative, in deren Rahmen regel-
mäßig Expertengespräche in den verschiedenen Län-
dern organisiert werden.
Unter anderem im Zusammenhang mit der Bekämpfung
der Taliban in Afghanistan und des von ihnen unter-
stützten terroristischen Netzwerks der Al Qaida rücken
auch mögliche Verbindungen zwischen Drogenhandel
und internationalem Terrorismus in das Bewusstsein der
internationalen Staatengemeinschaft.
2.1 Vereinte Nationen
Die Zusammenarbeit im Drogenbereich auf der Ebene
der Vereinten Nationen (UN) erfolgt auf der Grundlage
der drei UN-Drogenkonventionen von 1961, 1971 und
1988, die die Mitgliedsstaaten verp?ichten, die Produk-
tion und den Vertrieb von Suchtstoffen und psycho-
tropen Substanzen zu kontrollieren, den Drogenmiss-
brauch und den illegalen Drogenhandel zu bekämpfen,
die notwendigen verwaltungstechnischen Einrichtun-
gen hierfür zu schaffen und den internationalen Orga-
nen über ihre Tätigkeit zu berichten.
Die wichtigsten mit Drogenfragen befassten Institutio-
nen im Rahmen der Vereinten Nationen (UN) sind:
die UN-Suchtstoffkommission (Commission on Nar-
cotic Drugs – CND), die bereits 1946 als Fachkom-
mission des Wirtschafts- und Sozialrats eingerichtet
wurde und das zentrale Richtlinienorgan der UN im
Drogenbereich darstellt; sie tritt jährlich zumeist im
März etwa eine Woche lang zusammen;
das Internationale Suchtstoffkontroll-Amt (Internatio-
nal Narcotics Control Board – INCB) der UN, das die
Aufgabe hat, Handel und Anwendung von psychotro-
pen Stoffen für medizinische Zwecke ebenso wie von
Vorläuferchemikalien zu kontrollieren und die Einhal-
tung der Internationalen Suchtstoffübereinkommen
zu überwachen;
das UN-Drogenkontrollprogramm UNDCP (United
Nations International Drug Control Programme), das
1990 geschaffen wurde, um alle drogenrelevanten
Aktivitäten der UN zu koordinieren, die Staaten bei
der Einhaltung der Drogenkonventionen zu unter-
stützen und Drogenbekämpfungsprogramme zu pla-
nen, zu koordinieren und durchzuführen bzw. deren
Durchführung zu überwachen. Die engere Zusam-
menführung von UND CP (Hauptsitz in Wien und
21 Regionalbüros) und CICP (Centre for Internatio-
nal Crime Prevention) unter dem Dach des UN Büros
für Drogen- und Verbrechensbekämpfung UNODC
(UN Office on Drugs and Crime) seit 2003 hat dazu
geführt, dass in der Regel nur noch UNODC in der
Öffentlichkeit in Erscheinung tritt.
Die 20. Sonder-Vollversammlung zum Weltdrogenprob-
lem vom 08. bis 10. Juni 1998 in New York verdeutlichte
den hohen Stellenwert der Drogenbekämpfung für die
internationale Staatengemeinschaft. In einer Politi-
schen Erklärung und in sechs politisch verbindlichen
Dokumenten (Aktionsplänen) wurden Ziele festgelegt
und Aktionen in folgenden Bereichen vereinbart: