sen, hat die Kommission dem Europäischen Parlament,
dem Rat sowie dem Wirtschafts- und Sozialausschuss
alle zwei Jahre einen Bericht über die Anwendung der
Richtlinie vorzulegen. Der erste Bericht über die Anwen-
dung der Richtlinie wurde am 27. Juli 2005 vom Euro-
päischen Parlament angenommen.
Am 27. November 2007 hat die EU-Kommission ihren
zweiten Bericht zur Anwendung der Tabakproduktricht-
linie vorgelegt. Der Bericht bewertet die Anwendung
der im Jahr 2007 von der Kommission veröffentlich-
ten Leitlinien für ein einheitliches Format für die von
den Herstellern und Einführern von Tabakerzeugnissen
zu übermittelnden Daten der verwendeten Stoffe in
Tabakerzeugnissen. Die Daten werden von einer Exper-
tengruppe bei der Gemeinsamen Forschungsstelle der
Kommission ausgewertet, um ein Verzeichnis der vor-
rangig zu untersuchenden Zusatzstoffe in Tabakerzeug-
nissen hinsichtlich ihrer Toxizität und süchtig machen-
den Wirkung zu erstellen.
Im Bericht werden mögliche Änderungen oder Konkre-
tisierungen der Richtlinie umrissen, wie die Festlegung
rechtsverbindlicher Formate für die Mitteilungsp?ichten
über die verwendeten Stoffe in Tabakerzeugnissen oder
die Weiterentwicklung von Warnhinweisen auf Tabak-
produkten. Der Bericht stützt sich auf die von den Mit-
gliedsstaaten vorgelegten Informationen und auf die
Arbeit in den Mitgliedsstaaten während der letzten zwei
Jahre im Rahmen des nach Artikel 10 der Richtlinie vor-
gesehenen Regelungsausschusses „Tabakerzeugnisse“.
Der Bericht wurde am 10. Dezember 2007 erstmals im
Regelungsausschuss zur Tabakproduktrichtlinie von
der Kommission und den Mitgliedsstaaten diskutiert.
Auf der Grundlage dieser Beratungen beabsichtigt die
Kommission die Prüfung eines Vorschlags zur Änderung
der Richtlinie. Deutschland setzt sich in der EU für die
Entwicklung einer einheitlichen Liste aller verwendeten
Zusatzstoffe und die Erarbeitung von geeigneten Prüf-
strategien für eine gemeinschaftliche Bewertung der
Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen ein.
1.2.4 Die HELP-Kampagne in Europa –
Für ein rauchfreies Leben
Auf Initiative der Europäischen Kommission wird in der
EU die Kampagne „HELP – Für ein rauchfreies Leben“
durchgeführt. Sie wurde von EU-Kommissar Markos Kyp-
rianou ins Leben gerufen. HELP richtet sich insbeson-
dere an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen
14 und 30 Jahren in den 27 EU-Mitgliedsstaaten. Ziel
der vierjährigen Kampagne ist es, die Zielgruppe durch
eine begleitende TV-Kampagne, Pressearbeit sowie ver-
schiedene Aktionen im Rahmen ausgewählter Events
davon zu überzeugen, mit dem Rauchen aufzuhören
bzw. erst gar nicht damit anzufangen. Die EU-Kampa-
gne unterstützt die Bemühungen aller Mitgliedsstaa-
ten, sich für die Reduzierung des Tabakrauchens und
für das Nichtrauchen einzusetzen. Zudem informiert
HELP umfassend über die Gefahren des Passivrauchens.
Die Schirmherrschaft für die Kampagne in Deutsch-
land hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
übernommen. Kooperationspartner der Kampagne in
Deutschland sind die Bundeszentrale für gesundheit-
liche Aufklärung (BZgA) und das D eutsche Krebsfor-
schungszentrum (DKFZ, das WHO-Kollaborationszent-
rum für Tabakkontrolle).
Ein Schwerpunkt der HELP-Kampagne in Deutschland
war die Übergabe des europäischen Jugendmanifests