tet, wie das Passivrauchen in der EU am besten einge-
dämmt werden kann, um auf dieser Grundlage ggf. wei-
tere Aktionen zu beschließen.
Die Kommission stellte verschiedene Strategieoptio-
nen zur Diskussion: Die Schaffung rauchfreier Zonen,
die Beibehaltung des Status quo über freiwillige Maß-
nahmen oder die Einführung verp?ichtender Rechtsvor-
schriften.
Die Bundesregierung begrüßt die mit der Vorlage des
Grünbuchs verbundene Absicht der Europäischen Kom-
mission, eine breit angelegte öffentliche Debatte über
den besten Weg zur Eindämmung des Passivrauchens
zu erreichen. Bei der Debatte in den EU-Institutionen, in
den Mitgliedsstaaten und in der Gesellschaft ist aber zu
berücksichtigen, dass weiterhin die Mitgliedsstaaten für
den Gesundheitsschutz in ihren Ländern verantwortlich
sind. Aufgabe der EU ist es, die Mitgliedsstaaten in ihren
Bemühungen zu unterstützen.
Inzwischen liegt ein zusammenfassender Bericht der
Diskussionsbeiträge vor. Die Kommission beabsichtigt,
auf der Basis der Beiträge bis zum Ende des Jahres 2008
eine weitere Initiative einzuleiten sowie die Kampag-
nen und Projekte im Bereich des Nichtraucherschutzes
weiterzuführen.
1.2.2 Umsetzung der EU-Tabakwerberichtlinie
in deutsches Recht
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Vorläufigen
Tabakgesetzes vom 21. Dezember 2006 ist die Richt-
linie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 26. Mai 2003 zur Angleichung der Rechts-
und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über
Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeug-
nissen (ABl. EU Nr. L 152 S. 16, 2004 Nr. L 67 S. 34) in
deutsches Recht umgesetzt worden. Damit werden
Tabakwerbung und -sponsoring weitgehend untersagt.
Verboten ist Werbung für Tabakerzeugnisse in Rundfunk,