24
B | Europäische und internationale Zusammenarbeit | Sucht- und Drogenpolitik in der EU
handelns näher bringen, die von technischer Hilfe oft
nicht erfasst werden. Durch die Z usammenarbeit in
den Projekten werden langfristige Partnerschaften mit
dem betreffenden Land geknüpft, welche die bilatera-
len Kontakte über die Twinning-Projekte hinaus stärken
und Verbindungen für die Kooperation mit anderen
Bereichen von Politik und Wirtschaft schaffen können.
Für Deutschland bietet sich so die Möglichkeit, gezielt
an einer Entwicklung in den Beitrittsstaaten und neuen
EU-Nachbarländern mitzuwirken.
Im Jahr 2007 liefen die erfolgreichen Twinning-Projekte
mit Kroatien und der Slowakei aus; das Twinning-Projekt
mit Rumänien wurde gestartet. Beendet wurden die so
genannten Twinning-Light-Projekte (max. acht Monate
Dauer statt den üblichen zwei Jahren) mit Polen und
Lettland. Im April 2008 veranstaltete das Bundesminis-
terium für Gesundheit einen Workshop zum Twinning
für die Balkanstaaten. Gemeinsam mit Griechenland
wird Deutschland ab 2008 ein Twinning-Projekt mit der
Türkei durchführen.
1.2 Tabakpolitik in der EU
Die EU verfolgt im Bereich Tabakpolitik verschiedene
ineinander greifende Ziele. 2007 wurde das Grünbuch
für ein rauchfreies Europa veröffentlicht. Eine Richtlinie
zur Einstufung und Bewertung von Inhaltsstoffen liegt
vor; darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Eindäm-
mung des Tabakschmuggels sowie zum rauchfreien
Arbeitsplatz festgelegt. Als zentrale und wirksame
Handlungsfelder der EU-Tabakpolitik gelten
Preis- und steuerpolitische Maßnahmen;
Rauchverbote am Arbeitsplatz und in der Öffentlich-
keit;
Einschränkungen und Verbote von Tabakwerbung;
angemessene Informationen für Konsumenten;
Warnhinweise sowie
Behandlung für Aufhörwillige.
1.2.1 Grünbuch für ein rauchfreies Europa zum
Nichtraucherschutz in der EU
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2007 ein Grün-
buch für ein rauchfreies Europa vorgelegt. Damit wurde
ein öffentlicher Konsultationsprozess darüber eingelei-
tet, wie das Passivrauchen in der EU am besten einge-
dämmt werden kann, um auf dieser Grundlage ggf. wei-
tere Aktionen zu beschließen.
Die Kommission stellte verschiedene Strategieoptio-
nen zur Diskussion: Die Schaffung rauchfreier Zonen,
die Beibehaltung des Status quo über freiwillige Maß-
nahmen oder die Einführung verp?ichtender Rechtsvor-
schriften.
Die Bundesregierung begrüßt die mit der Vorlage des
Grünbuchs verbundene Absicht der Europäischen Kom-
mission, eine breit angelegte öffentliche Debatte über
den besten Weg zur Eindämmung des Passivrauchens
zu erreichen. Bei der Debatte in den EU-Institutionen, in
den Mitgliedsstaaten und in der Gesellschaft ist aber zu
berücksichtigen, dass weiterhin die Mitgliedsstaaten für
den Gesundheitsschutz in ihren Ländern verantwortlich
sind. Aufgabe der EU ist es, die Mitgliedsstaaten in ihren
Bemühungen zu unterstützen.
Inzwischen liegt ein zusammenfassender Bericht der
Diskussionsbeiträge vor. Die Kommission beabsichtigt,
auf der Basis der Beiträge bis zum Ende des Jahres 2008
eine weitere Initiative einzuleiten sowie die Kampag-
nen und Projekte im Bereich des Nichtraucherschutzes
weiterzuführen.
1.2.2 Umsetzung der EU-Tabakwerberichtlinie
in deutsches Recht
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Vorläufigen
Tabakgesetzes vom 21. Dezember 2006 ist die Richt-
linie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 26. Mai 2003 zur Angleichung der Rechts-
und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über
Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeug-
nissen (ABl. EU Nr. L 152 S. 16, 2004 Nr. L 67 S. 34) in
deutsches Recht umgesetzt worden. Damit werden
Tabakwerbung und -sponsoring weitgehend untersagt.
Verboten ist Werbung für Tabakerzeugnisse in Rundfunk,