23
B | Europäische und internationale Zusammenarbeit | Sucht- und Drogenpolitik in der EU
50. Tagung der UNO-Drogenkommission (CND) im März
2007 in Wien eine gemeinsam mit der EU-Kommission
abgestimmte Resolution eingebracht werden.
(siehe dazu auch C 5.5.2.)
1.1.8 Außenbeziehungen der EU
Neben de n nach innen gerichteten Maßnahmen
nimmt die EU auch nach außen eine aktive Rolle ein.
Sie bemüht sich, gegenüber Drittstaaten und Interna-
tionalen Organisationen, insbesondere den Vereinten
Nationen, gemeinsame Positionen zu formulieren und
mit einer Stimme zu sprechen. Sie ist in allen interna-
tionalen Foren als gewichtiger und geschätzter Partner
vertreten.
Die EU hat in den vergangenen Jahren ihre drogenpo-
litischen Außenbeziehungen erheblich ausgeweitet.
Dabei hat sie Schwerpunkte auf bestimmte Regionen
gelegt, wie etwa Afghanistan und seine Nachbarn,
Lateinamerika und Karibik und neuerdings auch West-
Afrika. In diesen Regionen haben die Mitgliedsstaaten
und die Kommission mit großem finanziellem Aufwand
Projekte unter anderem im Bereich der polizeilichen
Drogenbekämpfung, der alternativen Entwicklung und
im Gesundheitsbereich gefördert. Eine Übersicht über
diese Aktivitäten der EU mit Drittstaaten und -regionen
kann den Politischen Schlussfolgerungen entnommen
werden, die die Kommission dem Rat im Dezember 2007
vorgelegt hat (Dokument des Rates der Europäischen
Union 15998/07 CORDROGUE 89 RELEX 936).
Mit den Staaten Lateinamerikas und der Karibik hat
die EU im Jahre 1999 zur Förderung der regionalen
Zusammenarbeit den „Panama Action Plan“ gegen Dro-
gen vereinbart, der einen institutionellen Rahmen für
die Zusammenarbeit im so genannten „EU-LAC (Latin
America Caribbean) -Mechanismus der Kooperation
und Koordination“ bildet. Mit mehreren Staaten Zen-
tralasiens wurde 2002 ein vergleichbarer Aktionsplan
vereinbart; ein gemeinsamer Aktionsplan besteht seit
2003 auch für die Z usammenarbeit der EU mit den
Balkanstaaten.
Unter der deutschen EU-Präsidentschaft wurde 2007
der Aktionsplan von Panama evaluiert und fortgeschrie-
ben. In der Erklärung von Port of Spain vom Mai 2007
wurden neue Prioritäten für die Zusammenarbeit bei
der Nachfrage- und Angebotsreduzierung und anderen
Aspekten der Drogenbekämpfung (unter anderem Geld-
wäschebekämpfung, Zusammenarbeit der Zoll-, Justiz-
und Polizeibehörden) festgelegt. Auf dem zehnten
hochrangigen Treffen des EU-LAC Kooperations- und
Koordinationsmechanismus zur D rogenbekämpfung,
das im März 2008 in Wien stattfand, wurden die in Port
of Spain festgelegten Ziele bestätigt und eine erwei-
terte und verstärkte Zusammenarbeit auf der Basis des
Panama-Aktionsplans vereinbart. Ziel ist es, einen ver-
besserten Informationsaustausch zwischen den für die
Drogenbekämpfung zuständigen Behörden zu errei-
chen. Weitere wichtige Themen waren eine verbesserte
maritime Zusammenarbeit sowie die Unterstützung der
von der Europäischen Kommission ins Leben gerufenen
Initiative gegen chemische Vorläuferstoffe in der LAC-
Region. Die Ergebnisse dieses Treffens dienten auch der
Vorbereitung des Gipfels in Lima im Mai 2008, auf dem
die Staats- und Regierungschefs die Zusammenarbeit
zwischen den beiden Regionen weiter erörtern werden.
Das nächste hochrangige Treffen des EU-L AC-Mechanis-
mus findet 2009 in Ecuador statt.
1.1.9 Twinning-Projekte in Europa
Deutschland beteiligt sich im Rahmen der EU-Pro-
gramme PHARE, CARDS und TACIS aktiv am Twinning-
Programm zur Unterstützung des Verwaltungsaufbaus
unter anderem in den Ländern Mittel- und Osteuropas
und des Westbalkans. Ziel des Twinning-Programms ist
es, die neuen EU-Mitglieder, die Beitrittskandidaten und
die neuen Nachbarn der EU in der Angleichung an das
europäische Recht zu unterstützen und die dazu not-
wendigen Implementierungsstrukturen aufzubauen.
Die langjährigen Erfahrungen mit über 25 Twinning-
Projekten im Sucht- und Drogenbereich zeigen, dass
sich das Engagement für beide Seiten lohnt. Die deut-
schen Expertinnen und Experten, die mit der Umset-
zung europäischer Gesetzgebung eng vertraut sind und
selbst über vielfältige Erfahrungen in der Organisation
und Reform von Verwaltungen verschiedener Ebenen
verfügen, können den Kolleginnen und Kollegen in den
Beitrittsstaaten die Bereiche alltäglichen Verwaltungs-