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B | Europäische und internationale Zusammenarbeit | Sucht- und Drogenpolitik in der EU
1.1.6 Synthetische Drogen
Auch die fortgesetzte konsequente Verfolgung der ille-
galen Produktion und des illegalen Handels mit synthe-
tischen Drogen soll weiterhin vorrangiges Ziel im Seg-
ment „Angebotsreduzierung“ der Drogenaktionspläne
der EU bleiben.
Die EU-Mitgliedsstaaten unterstützten Europol auch
2007 bei der Aufgabe, unter Zuhilfenahme von so
genannten „Analytical Work Files“ polizeiliche Informa-
tionen der EU-Mitgliedsstaaten zu sammeln und zielge-
richtet auszuwerten. Durch eine intensivere Koordina-
tion und Kooperation sollte zudem die Quantität und
vor allem Qualität der polizeilichen Auswertung weiter
verbessert werden.
Auch künftig gilt es, die Zusammenarbeit zwischen Kri-
minaltechnik und Strafverfolgungsbehörden im Bereich
Synthetische Drogen weiter zu intensiveren.
1.1.7 Grundstoffüberwachung
Die Grundstoffüberwachung ist seit 2005 einheitlich
durch europäisches Recht – und nicht mehr durch natio-
nale Gesetze – geregelt. „Ohne Chemikalien keine Dro-
gen“ – diese Erkenntnis bildet die Grundlage für alle
Aktivitäten im Bereich der Grundstoffüberwachung. Bei
Grundstoffen oder Drogenausgangsstoffen handelt es
sich um 23 international gelistete Chemikalien, die in
großem Umfang legal gehandelt werden, aber auch als
Ausgangsstoffe für die illegale Drogenherstellung benö-
tigt und zu diesem Zweck missbräuchlich aus dem lega-
len Handelsverkehr abgezweigt werden. Die technische
Bezeichnung „Grundstoff“ steht für alle 23 mit den ein-
schlägigen EU-Verordnungen zur Grundstoffkontrolle
[VO(EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlamentes
und des Rates vom 11.02.2004, VO(EG) Nr. 111/2005 des
Rates vom 22.12.2005, VO(EG) Nr. 1277/2005 der Kom-
mission vom 27.07.2005)] erfassten Stoffe. Das betrifft
sowohl halbsynthetisch hergestellte Drogen, die auf
p?anzlichen Ausgangsstoffen basieren (z. B. Heroin und
Kokain), als auch vollsynthetisch produzierte Drogen.
So ist etwa für die Heroinherstellung das Essigsäure-
anhydrid und für die Kokain-Produktion das Kaliumper-
manganat notwendig.
Den staatenübergreifenden Aktivitäten der mitunter
hoch organisierten Täterstrukturen müssen Gegen-
maßnahmen auf Seiten der Ermittlungsbehörden
gegenübergestellt werden, die auf den Erkenntnissen
zum Täterverhalten basieren. Beispielhaft dafür seien
die Umgehung der gesetzlichen Kontrolle durch die
Verwendung grundstoffrechtlich nicht erfasster Che-
mikalien bei der unerlaubten Drogensynthese sowie
die unerlaubte Herstellung von grundstoffrechtlich
erfassten Grundstoffen aus nicht erfassten Chemikalien
genannt.
Die rechtzeitige Kenntnis verdächtiger Chemikalien-
beschaffungsversuche ist entscheidend für erfolgreiche
behördliche Maßnahmen zur Verhinderung der Abzwei-
gung bzw. für die Aufdeckung illegaler Drogenlabore.
Die Abzweigung von Grundstoffen kann im Bereich der
Chemie- und Pharmabranche auf allen Ebenen erfolgen
(Herstellung, Handel, Transport, Lagerung, Verarbeitung,
Recycling und Vernichtung). Als Konsequenz daraus
müssen die Wirtschaftsbeteiligten eng und möglichst
frühzeitig im Geschäftsablauf in Überwachungs- und
Kontrollmaßnahmen eingebunden werde n. Ihne n
kommt eine Schlüsselfunktion bei der Verhinderung
illegaler Beschaffungs- und Abzweigungsversuche zu.
Die Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten
zielt darauf ab, den (Ermittlungs-) Behörden frühzeitig
von verdächtigen Chemikalienbestellungen Kenntnis
zu geben und das weitere Vorgehen in diesen Fällen
behördlich abzustimmen. Neben den vorhandenen
gesetzlichen Regelungen stellt somit die als „Freiwilli-
ges Monitoring System“ bezeichnete Zusammenarbeit
mit der chemischen Industrie ein ergänzendes konzep-
tionelles Instrument dar, das ?exibel und lageangepasst
eingesetzt werden kann.
Mit dem Thema „Freiwillige Zusammenarbeit zwischen
Wirtschaftsbeteiligten und zuständigen Behörden
zur frühzeitigen Unterbindung der Abzweigung von
Grundstoffen“ hat das Bundeskriminalamt im Rahmen
der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Bereich der
Bekämpfung der Drogenkriminalität einem aktuel-
len und zentralen Aspekt auch in der gemeinsamen
EU-weiten Zusammenarbeit Nachdruck verliehen. In
diesem Zusammenhang konnte ferner anlässlich der