(Herstellung, Handel, Transport, Lagerung, Verarbeitung,
Recycling und Vernichtung). Als Konsequenz daraus
müssen die Wirtschaftsbeteiligten eng und möglichst
frühzeitig im Geschäftsablauf in Überwachungs- und
Kontrollmaßnahmen eingebunden werde n. Ihne n
kommt eine Schlüsselfunktion bei der Verhinderung
illegaler Beschaffungs- und Abzweigungsversuche zu.
Die Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten
zielt darauf ab, den (Ermittlungs-) Behörden frühzeitig
von verdächtigen Chemikalienbestellungen Kenntnis
zu geben und das weitere Vorgehen in diesen Fällen
behördlich abzustimmen. Neben den vorhandenen
gesetzlichen Regelungen stellt somit die als „Freiwilli-
ges Monitoring System“ bezeichnete Zusammenarbeit
mit der chemischen Industrie ein ergänzendes konzep-
tionelles Instrument dar, das ?exibel und lageangepasst
eingesetzt werden kann.
Mit dem Thema „Freiwillige Zusammenarbeit zwischen
Wirtschaftsbeteiligten und zuständigen Behörden
zur frühzeitigen Unterbindung der Abzweigung von
Grundstoffen“ hat das Bundeskriminalamt im Rahmen
der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Bereich der
Bekämpfung der Drogenkriminalität einem aktuel-
len und zentralen Aspekt auch in der gemeinsamen
EU-weiten Zusammenarbeit Nachdruck verliehen. In
diesem Zusammenhang konnte ferner anlässlich der