Group, HDG), einer fach- und sektorüberschreitenden
Ratsarbeitgruppe, in der alle Mitgliedsstaaten vertreten
sind.
Andererseits weist der EU-Drogenaktionsplan aber auch
den Mitgliedsstaaten der EU zahlreiche Aktionen zu, die
von diesen durchgeführt werden sollen. Zwar verbleibt
die Verantwortlichkeit für die Drogenpolitik letztlich
nach wie vor bei den Mitgliedsstaaten, jedoch bildet
der EU-Drogenaktionsplan mit diesen Vorgaben einen
gemeinsamen Rahmen für die nationalen Drogenpoli-
tiken in Europa, an dem sich alle Mitgliedsstaaten orien-
tieren.
In diesem Jahr läuft der Aktionsplan 2005–2008 aus.
Die jährlichen For tschrittsberichte zum Aktionsplan
werden 2008 zu einer abschließenden Gesamtevalua-
tion zusammengefasst und dienen als Basis für die