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B | Europäische und internationale Zusammenarbeit | Sucht- und Drogenpolitik in der EU
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Das Drogen- und Suchtproblem berührt nicht nur die
von Sucht und Abhängigkeit betroffenen Menschen,
sondern stellt in wachsendem Ausmaß eine gesundheit-
liche und soziale Herausforderung für die Gesellschaft
in allen Teilen der Welt dar. Die Produktion und der
Handel mit Drogen und anderen Suchtmitteln sowie die
Entstehung und Verbreitung von Sucht und Drogenab-
hängigkeit sind zunehmend grenzüberschreitende Phä-
nomene, die immer stärker wechselseitig miteinander
verknüpft sind und denen nicht mehr allein durch natio-
nale Maßnahmen, sondern auch durch internationale
Zusammenarbeit entgegengewirkt werden kann. Des-
halb hat die internationale Zusammenarbeit in der Dro-
genpolitik in den letzten Jahren erheblich an Umfang
und Bedeutung zugenommen. Gleichzeitig haben sich
die Europäische Union und die relevanten Internationa-
len Organisationen im Rahmen ihrer jeweiligen Arbeits-
bereiche und Zuständigkeiten verstärkt mit der Lösung
des Drogenproblems befasst.
1 Sucht- und Drogenpolitik
in der Europäischen Union
Die Europäische Union befasst sich mit den Themen-
feldern Tabak, Alkohol und illegale Drogen unter den
Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes, der inneren
Sicherheit, der Zusammenarbeit von Polizei, Zoll und
Justiz sowie der regionalen Zusammenarbeit mit Dritt-
staaten. Deshalb sind verschiedene Generaldirektionen
der EU-Kommission, eine Vielzahl von Ratsarbeitsgrup-
pen und unterschiedliche Ausschüsse des Europäischen
Parlaments mit der Drogenproblematik befasst. Die
Schwerpunkte der Handlungsfelder in den Bereichen
Drogen-, Tabak-, und Alkoholpolitik werden in den fol-
genden Abschnitten aufgeführt.
1.1 Drogenpolitik in der EU
1.1.1 Die Grundlagen:
EU-Drogenstrategie und Drogenaktionsplan
Die europäische Drogenpolitik wird bereits seit 1995
in so genannten Drogenstrategien und Drogenaktions-
plänen konkretisiert und zusammengefasst. In der
aktuellen EU-Drogenstrategie 2005–2012 werden die
allgemeinen Grundsätze und die längerfristigen Ziele
der EU im Drogenbereich festgelegt. Im Mittelpunkt der
Strategie stehen die beiden wichtigsten Handlungsfel-
der der Drogenpolitik, nämlich die Reduzierung der
Nachfrage und des Angebots. Außerdem erstreckt sich
die Strategie auf die bereichsübergreifenden Themen
internationale Zusammenarbeit, Forschung, Informa-
tion und Evaluierung. Der auf dieser Drogenstrategie
aufbauende EU-Drogenaktionsplan 2005–2008 bein-
haltet eine große Zahl konkreter Maßnahmen, die die
Ziele der Strategie in den genannten Handlungsfeldern
umsetzen sollen. Er benennt die für diese Maßnahmen
jeweils zuständigen Stellen und gibt einen Zeitrahmen
sowie mögliche Indikatoren für eine Bewertung der ein-
zelnen Vorhaben an.
Der EU-Drogenaktionsplan enthält einerseits Aktionen,
die von den europäischen Institutionen durchgeführt
werden, insbesondere von der Kommission (in verschie-
denen Generaldirektionen), dem Rat (mit mehreren
Arbeitsgruppen) sowie von den spezialisierten Agen-
turen wie der „Europäischen Beobachtungsstelle für
Drogen und Drogensucht“ (EBDD) in Lissabon (siehe
unten 1.1.4), dem „Europäischen Polizeiamt“ (EUROPOL)
und der „Europäischen Einheit für justizielle Zusammen-
arbeit“ (EUROJUST), beide in Den Haag. Diese Aktivi-
täten werden auf europäischer Ebene koordiniert von
der „Horizontalen Gruppe Drogen“ (Horizontal Drugs
Group, HDG), einer fach- und sektorüberschreitenden
Ratsarbeitgruppe, in der alle Mitgliedsstaaten vertreten
sind.
Andererseits weist der EU-Drogenaktionsplan aber auch
den Mitgliedsstaaten der EU zahlreiche Aktionen zu, die
von diesen durchgeführt werden sollen. Zwar verbleibt
die Verantwortlichkeit für die Drogenpolitik letztlich
nach wie vor bei den Mitgliedsstaaten, jedoch bildet
der EU-Drogenaktionsplan mit diesen Vorgaben einen
gemeinsamen Rahmen für die nationalen Drogenpoli-
tiken in Europa, an dem sich alle Mitgliedsstaaten orien-
tieren.
In diesem Jahr läuft der Aktionsplan 2005–2008 aus.
Die jährlichen For tschrittsberichte zum Aktionsplan
werden 2008 zu einer abschließenden Gesamtevalua-
tion zusammengefasst und dienen als Basis für die