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A | 2007 – Ein bewegtes Jahr für die Sucht- und Drogenpolitik
lungnahme beschlossen, in der davon ausgegangen
wird, dass bei der parlamentarischen Beratung des
Gesetzentwurfs verschiedene Fragen vertieft behandelt
werden. Wann diese Gesetzesinitiative im Bundestag
beraten wird, ist derzeit offen.
Nichtstoffgebundenen Süchten vorbeugen
Durch verkürzte Gewinnabfolgen, schnelle Spielwieder-
holung und große Gewinnhöhen besteht bei verschie-
denen Formen des Glücksspiels ein erhöhtes Sucht-
potential. Zum pathologischen Glücksspiel liegen in
Deutschland nur wenige repräsentative Daten vor.
Schätzungen gehen in Deutschland von mindestens
80.000 bis zu mehreren hunderttausend beratungs-
und behandlungsbedürftigen Glücksspielern aus.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Glücksspielwesen vom März 2006 wurden der Spieler-
schutz und die Suchtprävention im neuen Glücksspiel-
staatsvertrag der Länder zur zentralen Aufgabe, um
das staatliche Glücksspielmonopol aufrechtzuerhalten.
In den Ländern wurde zwischen den Lotto-Toto-Gesell-
schaften und den Suchthilfeeinrichtungen der Ausbau
von differenzierten Hilfs- und Beratungsangeboten zur
Suchtprävention vereinbart, deren Umsetzung in die
Praxis jetzt ansteht.
Auf Bundesebene wurden über eine Kooperationsverein-
barung zwischen dem Deutschen Lotto- und Totoblock
und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Informations- und Beratungsangebote entwickelt, die
den Ländern zur Verfügung stehen. Zugleich fördert das
Bundesmodellprojekt „Frühe Intervention beim Patho-
logischen Glückspiel“ seit Oktober 2007 den Ausbau
erprobter Hilfs- und Beratungsangebote bei Glücks-
spielsucht in den Suchthilfeeinrichtungen der Länder.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag der Länder ist am
1. Januar 2008 in Kraft getreten.
Auf Vorschlag der Länder und des Deutschen Lotto- und
Totoblocks fand am 13. März 2008 auf Einladung der
Drogenbeauftragten ein Zweites Werkstattgespräch
„Der neue Glücksspielstaatsvertrag – Suchtprävention
auf dem Weg“ statt. Ziel des Treffens war eine Bestands-
aufnahme der im Jahr 2007 erlassenen Ausführungs-
gesetze der Länder und der umgesetzten Präventions-
maß nahmen. Suchtforschung und gewerbliches
Automatenspiel wurden ebenfalls thematisiert.
Es kommt nun darauf an, diese Maßnahmen konsequent
umzusetzen und nach Möglichkeit die erreichten Stan-
dards zur Suchtprävention auf alle Bereiche des Glücks-
spiels auszuweiten.
Glücksspielsucht ist nur eine von vielen nichtstoff-
gebundene Süchten bzw. Verhaltenssüchten.
Die Online- und Computersucht ist ebenfalls ein wichti-
ger Bereich, der mehr und mehr an Bedeutung gewinnt
und dem sich die Bundesregierung zukünftig verstärkt
widmen wird. Das Bundesministerium für Gesund-
heit hat bereits erste Projekte und Studien in Auftrag
gegeben. Erste Studienergebnisse werden im Laufe des
Jahres 2008 erwartet.
Unterstützung durch den Drogen- und Suchtrat
Im seit Oktober 2004 bestehenden Drogen- und Sucht-
rat beraten Vertreterinnen und Vertreter aus Bundes-
und Landesministerien, Dachverbänden und der Bun-
desärztekammer unter Leitung der Drogenbeauftragten
der Bundesregierung die strategische Grundlage für die
Drogen- und Suchtpolitik der kommenden Jahre. Der
Drogen- und Suchtrat tritt zweimal im Jahr zusammen,
spricht Empfehlungen aus und unterstützt die Drogen-
beauftragte der Bundesregierung bei der Umsetzung
ihrer Vorhaben.
Aktionsplan Drogen und Sucht umsetzen
Der Drogen- und Suchtrat hat zur Umsetzung der im
„Aktionsplan Drogen und Sucht“ festgelegten Zielset-
zungen und Maßnahmen eine Schwerpunktsetzung in
der Tabak-, Alkohol- und Cannabisprävention empfoh-
len. Für die Jahre 2006 bis 2008 wurde beschlossen, die
Quoten der jugendlichen Raucherinnen und Raucher,
der jugendlichen Konsumierenden von alkoholischen
Getränken und der Cannabiskonsumierenden deutlich
zu senken und im Jahr 2008 die Erreichung der Ziele
zu überprüfen. Teil des Arbeitsprogramms des Drogen-
und Suchtrats ist aber auch die sorgfältige Beobach-
tung der verschiedenen Strategien zur Eindämmung
der mit der Abhängigkeit von illegalen Drogen ver-